Die Juleica ist weiter stark von den Auswirkungen der Pandemie betroffen. Die Bundeszentralstelle Juleica (BZS, DBJR) sowie die Landeszentralstellen (LZS) der Bundesländer haben sich deshalb auf ein weiterführendes und einheitliches Verfahren für die Juleica im Jahr 2021 geeinigt.
Für Karten, die bis zum 30.06.2021 ihre Gültigkeit verlieren würden, wird die Gültigkeit automatisch um 6 Monate verlängert. Anders als im Frühjahr ist das Gültigkeitsdatum damit für jede Karten individuell, ausgehend von ihrer bisherigen Gültigkeit. Grundausbildungen können weiterhin anteilig als digitale Ausbildung durchgeführt und anerkannt werden. Ein Präsenz – und Gruppenanteil ist notwendig. Verlängerungsausbildungen können auch weiterhin komplett als digitale Ausbildung durchgeführt und anerkannt werden.
Mögliche Konkretisierungen in den Bundesländern sind unbedingt zu beachten: https://www.juleica.de/
Ansprechperson: Andrea Köhler (https://www.dbjr.de/ueber-
Quelle: BDL Sammelpost KW 51_2020
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