Stalleinbruch: Nicht wegsehen – handeln!
Positionierung der Westfälisch-Lippischen Landjugend e.V.
Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg hat die Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein Berufungsurteil des Landgerichts Magdeburg verworfen. Dieses hatte einen Freispruch dreier Tierrechtsaktivisten von dem Vorwurf des gemeinschaftlichen Hausfriedensbruchs bestätigt. (Az.: 2 Rv 157/17).
Die Begründung des OLG liegt darin, dass ein rechtfertigender Notstand in den Tierställen vorlag. Die Tat sei zur Abwendung der Gefahr erforderlich gewesen, weil mit einem Eingreifen der zuständigen Behörden nach den zuvor erzielten Erfahrungen nicht zu rechnen gewesen sei. Das von den Angeklagten geschützte Tierwohl sei im vorliegenden Fall deutlich höher zu bewerten als das verletzte Hausrecht.Weiterlesen …







